ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Die allgemeinen Vertragsbedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen, dem Mieter/ der Mieterin und der Campingplatz am Großen Wentowsee GmbH, genannt Vermieter. Lesen Sie sie deshalb bitte sorgfältig durch.
1.Abschluss des Vertrages
1.1. Mit der schriftlichen Zustimmung bietet der Kunde dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung sowie eine Kostenaufstellung. Weichen bei Anreise die Kosten von der Kostenaufstellung zu Gunsten des Kunden ab und hat der Kunde dies nicht 2 Wochen vor Anreise schriftlich mitgeteilt, ist der Vermieter berechtigt die vollen Kosten in Rechnung zu stellen.
2.Unterkünfte
2.1. Die von dem Kunden gebuchte Unterkunft ist Eigentum des Vermieters. Die Unterkunft darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebene Personenzahl genutzt werden (max 2 Personen). Bei Überbelegung hat der Vermieter das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Unterkünfte können am Anreisetag ab 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen oder Zelten direkt neben der Unterkunft ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjektes obliegt dem Gast, bzw. Mieter. Bei Abreise ist die Unterkunft mit Inventar besenrein zu hinterlassen. Die Unterkunft muss aufgeräumt, das Geschirr gespült sein und der Müll in den dafür vorgesehenen Containern entsorgt werden.
2.2. Die Abreise des Gastes/ Mieters hat bis 11.45 Uhr zu erfolgen.
2.3. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in ausgewählten Unterkünften gestattet.
3. Rücktritt durch den Kunden bei einer Unterkunft
Der Gast, bzw. Mieter kann bis zum Beginn des Aufenthaltes jederzeit durch Erklärung an den Vermieter von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Mieter, bzw. Gast von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann der Vermieter Ersatz für die von ihm getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Es bleibt dem Gast unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt bzw. Nichtantritt des Aufenthaltes keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von dem Vermieter in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet für den geplanten Aufenthalt einen neuen Kunden zu suchen. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung gemäß §§ 651 a ff des BGB geltend gemacht:
- bis 32 Tage vor Anreisetag – kostenlose Stornierung
- 31 bis 22 Tage vor Anreisetag – 20 % des Mietpreises
- 21 bis 15 Tage vor Anreisetag – 30 % des Mietpreises
- 14 bis 8 Tage vor Anreisetag – 50 % des Mietpreises
- 7 Tage bis 1 Tag vor Anreisetag – 80 % des Mietpreises
Tritt der Mieter, bzw. der Gast seine Reise ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu
setzen nicht an, oder sagt dieser am Tag der geplanten Anreise seine Buchung ab, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt oder Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält der Vermieter den vollen Anspruch auf den Buchungspreis vor, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten- Versicherung.
4. Bezahlung des Stellplatzes
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhält der Mieter, bzw. Gast eine schriftliche Bestätigung. Der reservierte Stellplatz wird am Anreisetag bis 21.00 Uhr freigehalten. Mit Erhalt der
Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung erhoben oder der gesamte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt werden.
4.1. Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11.45 Uhr zu verlassen. Bei einer späteren Abreise kann der Vermieter eine Nachzahlung fordern.
5. Änderungen für Stellplätze
Um Missverständnissen vorzubeugen nehmen wir Änderungen und Stornierungen nur schriftlich entgegen.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Veränderung der Reisezeit einen anderen Stellplatz zur Verfügung zu stellen oder vom Vertrag zurück zu treten.
6. Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung gemäß §§ 651 a ff des BGB geltend gemacht:
- bis 32 Tage vor Anreisetag – kostenlose Stornierung
- 31 bis 22 Tage vor Anreisetag – 20 % des Mietpreises
- 21 bis 15 Tage vor Anreisetag – 30 % des Mietpreises
- 14 bis 8 Tage vor Anreisetag – 50 % des Mietpreises
- 7 Tage bis 1 Tag vor Anreisetag – 80 % des Mietpreises
Tritt der Mieter, bzw. der Gast seine Reise ohne den Vermieter davon in Kenntnis zu
setzen nicht an, oder sagt dieser am Tag der geplanten Anreise seine Buchung ab, ohne dass ein Fall von höherer Gewalt oder Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behält der Vermieter den vollen Anspruch auf den Buchungspreis vor, abzüglich ersparter Aufwendungen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise- Rücktrittskosten- Versicherung.
7. Reklamationen
Trotz aller Bemühungen lassen sich evtl. Reklamationen leider nicht immer ganz vermeiden. Diese müssen unverzüglich schriftlich an den Vermieter eingereicht werden. Sollte das Problem in einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche verfallen nach 3 Monaten. Das Verfallsdatum beginnt mit der Abreise vom Campingplatz.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
In folgenden Fällen kann der Vermieter vor Antritt des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seine Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt ist der Vermieter berechtigt den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 3 und 6.
Wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen das Eigentum des Vermieters nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich im groben Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des gesamten Mietpreises gerechtfertigt. Evtl. Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
9. Aufhebung des Reisevertrages
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Pandemien) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Die Anzahlung wird zurückerstattet.
10. Allgemeine Verpflichtungen
Die Campingplatzordnung ist Bestandteil der allgemeinen Vertragsbedingungen. Sie ist öffentlich an der Rezeption einsehbar.
11. Haftung
Unsere vertragliche Haftung ist insgesamt auf die Höhe der anfallenden Gebühren beschränkt. Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden, haften wir nicht für das Verschulden, des die Fremdleistungen erbringenden Veranstalters.
12. Gerichtstand
Gerichtstand für beide Parteien ist Neuruppin.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14. Druckfehler
Druckfehler verpflichten uns nicht.
Der Vermieter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung verpflichtend würde, informiert der Vermieter den Gast hierüber in geeigneter Form. Der Vermieter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
Stand: Januar 2024